Matthias Schamp – Beweisaufnahme !V
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Beweisaufnahme
Zum krönenden Abschluss wird dann der Lexikoneintrag über das Objekt, das sich ohnehin schon die ganze Zeit in der Mundhöhle befindet und bei der Formung der Sprache einen wesentlichen Anteil hat, nämlich Beweisstück Z – Zunge, ganz "normal" vorgelesen.
lexikalisch:

"Y – chem. Zeichen für Yttrium. In der Mathematik bezeichnet y eine zweite unbekannte Größe (siehe auch X)."
lexikalisch:

"X – chem. Zeichen für Xenon. Als römisches Zahlreichen X = 10. In der Mathematik bezeichnet x eine unbekannte Größe."
Weil in ihrer konkreten Ausformung als Schrift Textzeichen selber ja wieder dinghaft sind, werden sie ebenfalls als Beweisstücke akzeptiert. Auch zum X und zum Y finden sich Lexikoneinträge. Allerdings werden diese beiden Buchstaben bei der Beweisaufnahme nicht in den Mund gesteckt, sondern die Grenze zwischen Mund und Außenwelt wird mit ihnen verklebt, was den Sprachfluss aufgrund der eingeschränkten Lippenbewegung sehr hindert. Das Y geht dabei durch Reduktion aus dem X hervor.